
Passangelegenheiten
Passangelegenheiten
Deutsche Staatsangehörige müssen ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Ausweis zur Feststellung der Identität besitzen. Diese Pflicht kann durch einen Personalausweis oder einen Reisepass erfüllt werden, wobei der gleichzeitige Besitz beider Dokumente zulässig ist.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hellenthal ist das Einwohnermeldeamt in der Gemeindeverwaltung Hellenthal zuständig.
Seit 2010 enthält der Personalausweis neben der altbekannten Sichtfunktion zusätzlich einen elektronischen Chip. Über diesen Chip werden drei neue Funktionen generiert:
- die hoheitliche Biometriefunktion
- die elektronische Identitätsfunktion (eID)
- und die Signaturfunktion.
Detaillierte Informationen über die Funktionen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern
Was brauche ich zur Beantragung eines Passes?
- Sie benötigen ein aktuelles Passbild, das den gesetzlichen Anforderungen genügt (biometrietauglich)
- Der Reise- oder Personalausweis ist vom Antragsteller persönlich zu beantragen. Auch bei der Beantragung eines Kinderpersonalausweises/-reisepasses muss das Kind persönlich mit vorstellig werden.
- Der Fingerabdruck ist bei Ausstellung ab dem sechsten Lebensjahr zu entrichten.
- Benötigt ein/e Minderjährige/r einen Ausweis, werden die Unterschriften der Erziehungsberechtigten benötigt.