
Städtebauliche Entwicklung
Städtebauliche Entwicklung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den derzeit betriebenen städtebaulichen Planungen der Gemeinde.
Dies sind beispielsweise:
Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren
- zum Flächennnutzungsplan,
- zu den Bebauungsplänen,
- zu den Ortslagenabrundungssatzungen
- sowie städtebauliche Rahmenplanungen.
Aktuelle Planungen
- 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, Windenergie
hier: Erneute Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, Windenergie
hier: Erneute Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen in seiner Sitzung am 19.09.2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176, Nr. 214) beschlossen, den Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Windenergie mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Hellenthal wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut öffentlich auszulegen. Gründe für die erneute öffentliche Auslegung sind die vorsorgliche Wiederholung der möglicherweise fehlerhaften Auslegung in der Zeit vom 05.07.2023 bis zum 11.08.2023 sowie Änderungen im Planentwurf.
Mit der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, soll auf der Grundlage einer Windenergie-Potenzialanalyse die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich des Gemeindegebiets der Gemeinde Hellenthal mit Hilfe der Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergie planungsrechtlich gesteuert werden.
Außerhalb der im Zug der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Windenergie auszuweisenden Konzentrationszonen für Windenergie soll der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 Abs. 3 Satz 3 BauGB einer Windenergienutzung i.d.R. entgegenstehen (sog. Ausschlusswirkung).
Der räumliche Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Windenergie, umfasst das gesamte Gemeindegebiet von Hellenthal, d.h. den bauplanungsrechtlichen Außenbereich im Gemeindegebiet.
Der Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, mit den vorgesehenen Konzentrationszonen für Windenergie ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. (s. Seite 4 – Rückseite)
Für die Umsetzung der Planungsabsichten ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal erforderlich.
Zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, Windenergie sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt:
Artenschutz
Schutzgut Fläche:
Versiegelung, Inanspruchnahme und Nutzungsumwandlung von Waldflächen, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, potenzielle Zerschneidung bzw. Fragmentierung von Schutzgebieten, Ausgleichsmaßnahmen.
Schutzgut Boden:
Bodentypen, Bodeneigenschaften, Schutzwürdigkeit, natürliche Bodenfunktionen, Altlasten, Erdbebenzone, geologische Untergrundklassen, Baugrund.
Schutzgut Wasser:
Oberflächengwässer, Grundwasser, Wasserschutzzonen, geplante Wassersschutzzonen, Überschwemmungsgebiete, Schmutz- und Niederschlagswasser, Drainageanlagen.
Klima/Luft:
Lokales Kleinklima, Klimaatlas NRW, Schadstoffausstoß, Klimadaten, klimatisch wirksame Faktoren, Produktion von Frisch- und Kaltluft, lufthygienische Belastung.
Schutzgut Landschaft:
Landschaftsbild, naturräumliche Haupteinheiten, Sichtbeziehungen, Biotopinseln im Landschaftsraum, Bachläufe, Biotopverbundkorridore, Bedeutung für Naherholung, Landschaftsbildbewertung, Vorbelastungen.
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionsschutz, bestehende Vorbelastungen, optisch bedrängende Wirkung.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Kulturlandschaftsbereich, Kultur- und Naturdenkmäler, Bau- und Bodendenkmale als Einzelobjekte mit Umgebungsschutz, Ortsbilder, archäologisch bedeutsame Landschaften, archäologische Sachverhaltsermittlung, Raumwirkung von Denkmälern, landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bestehende Windenergieanlagen, Gebäude, Verkehrswege, Freizeiteinrichtungen, Talsperren, Leitungstrassen, Verkehrswege, militärische Anlagen, Flugplätze, Luftlandeplätze, Flugsicherheit, Rohstoffsicherungen, Halden, Deponien, Richtfunk.
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:
Schall, optisch bedrängende Wirkung, Rotorschattenwurf, wassergefährdende Stoffe, Niederschlagswasserbeseitigung.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie.
Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen:
Natura-2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Nationalpark Eifel, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotopverbund.
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität:
Produktion erneuerbarer Energie
Wechselwirkung zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen:
Überwachungssystem, Blitzschutzsystem, Eisansatzerkennung, Anlagenabschaltung, Brandschutz.
Der Entwurf zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Windenergie bestehend, aus Planzeichnung, dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (vgl. Anlagen 6-12 zur Begründung) liegen in der Zeit vom
02.10.2023 - 02.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 zu jedermanns Einsichtnahme erneut öffentlich aus, und zwar in der Zeit von
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch während der Rahmenarbeitszeiten - Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Die im Rathaus auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet eingestellt.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
Anlage A - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Beschluss über die Abwägung
Anlage 1, Seite 1 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Nord, Bestand
Anlage 1, Seite 2 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Nord Ost, Bestand
Anlage 1, Seite 3 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Ost, Bestand
Anlage 1, Seite 4 - Planzeichnung Flächennutzungsplan West, Bestand
Anlage 1, Seite 5 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Süd, Bestand
Anlage 2, Seite 1 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Nord, Planung
Anlage 2, Seite 2 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Nord Ost, Planung
Anlage 2, Seite 3 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Ost, Planung
Anlage 2, Seite 4 - Planzeichnung Flächennutzungsplan West, Planung
Anlage 2, Seite 5 - Planzeichnung Flächennutzungsplan Süd, Planung
Anhang 1 zur Begründung - Karte 1 Harte Kriterien
Anhang 2 zur Begründung - Karte 2 Harte und weiche Kriterien
Anhang 3 zur Begründung - Karte 3 Potentialflächen
Anhang 4 zur Begründung - Karte 4 Konzentrationszonen
Anhang 5 zur Begründung - Karten der Potentialflächen A bis M
Anhang 6 zur Begründung - Abgestimmte Liste der Naturschutzgebiete in Hellenthal
Anhang 7 zur Begründung - Bewertungsmatrix Artenschutz
Anhang 8 zur Begründung - Stellungnahme Wasserverband Oleftal
Anhang 9 zur Begründung - Stellungnahme Wasserverband Eifel-Rur
Anhang 10 zur Begründung - 2. Stellungnahme Wasserverband Oleftal
Anhang 11a zur Begründung - Avifaunistisches Fachgutachten ECODA, 2014
Anhang 11b zur Begründung - Fachbeitrag Artenschutz ECODA, 2014
Anhang 12 zur Begründung - Stellungnahme UNB, Losheimer Graben, Kyllquellgebiet
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zum Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans, Windenergie, insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de abgegeben werden.Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal, Windenergie unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2, Halbsatz 2 BauGB). Allerdings werden die während der öffentlichen Auslegung vom 05.07.2023 bis 11.08.2023 eingegangenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt, so dass keine Notwendigkeit besteht, zu bereits fristgerecht Vorgebrachtem erneut Stellung zu nehmen.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hellenthal, den 20.09.2023
Rudolf Westerburg, Bürgermeister