
Städtebauliche Entwicklung
Städtebauliche Entwicklung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den derzeit betriebenen städtebaulichen Planungen der Gemeinde.
Dies sind beispielsweise:
Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren
- zum Flächennnutzungsplan,
- zu den Bebauungsplänen,
- zu den Ortslagenabrundungssatzungen
- sowie städtebauliche Rahmenplanungen.
Aktuelle Planungen
- 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, „Erweiterung Gewerbegebiet Oleftalstraße und Tauschfläche Bruch“
a) Erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Erneute Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a) Erneuter Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen in seiner Sitzung am 11.02.2025 den erneuten Aufstellungsbeschluss für die
39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, „Erweiterung Gewerbegebiet Oleftalstraße und Tauschfläche Bruch“, gefasst.Anlass und Ziel der 39. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Hellenthal ist zum einen die Sicherung und Erweiterung eines ortsansässigen Unternehmens im Kernort von Hellenthal. Zur Stärkung des örtlichen Gewerbes soll eine bisher im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hellenthal als „Fläche für die Land- und Forstwirtschaft“ ausgewiesener Teilbereich zukünftig als „Gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen werden. Diese Fläche schließt sich unmittelbar westlich an die bereits ausgewiesene „Gewerbliche Baufläche“ der Oleftalstraße an.
Zum anderen befindet sich westlich angrenzend an den Geltungsbereich das Wasserwerk. Aufgrund begrenzter Kapazitäten soll durch die Ausweisung einer Fläche als „Fläche für Versorgungsanlagen (Wasserwerk)“ entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Um dem raumordnungsrechtlichen Ziel 6.1-1 des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) „Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung“ entsprechen zu können soll eine bisher im Flächennutzungsplan der Gemeinde Hellenthal ausgewiesene gewerbliche Baufläche im Bereich Bruch mit einer Wertigkeit von 0,9 Hektar als Tauschfläche eingebracht werden.
Mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal wird beabsichtigt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Stärkung des örtlichen Gewerbes und des ortsansässigen Wasserverbandes an diesem Standort zu schaffen.
Der Geltungsbereich der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der erneute Aufstellungsbeschluss für die 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal „Erweiterung Gewerbegebiet Oleftalstraße und Tauschfläche Bruch“, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut öffentlich bekannt gemacht.
b) Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die Planunterlagen zur 39. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal „Erweiterung Gewerbegebiet Oleftalstraße und Tauschfläche Bruch“ liegen in der Zeit vom
03.03.2025 - 03.04.2025
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
- Anlage 1 - Abgrenzung des Plangebietes,
- Anlage 2 - Planzeichnung,
- Anlage 3 - Begründung,
- Anlage 4 - Umweltbericht und
- Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Martin Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zum beabsichtigten Planverfahren insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Hellenthal, den 17.02.2025
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
- 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid;
hier: Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen in seiner Sitzung am 11.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen, den Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid“, mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Hellenthal wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Anlass und Ziel der 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal ist es in dem ausgewiesenen Geltungsbereich ein Permakulturprojekt mit Waldgartenstreifen, Wassererntegräben und Teichen umzusetzen. Um dieses Vorzeigeprojekt in der Region für interessierte Menschen erlebbar zu machen, sollen bis zu acht mobile Bildungseinrichtungen (Tiny Houses), die als Unterkünfte für Gäste dienen, auf dem ortsnahen Teil des Grundstücks errichtet werden. In dem Bestandsgebäude werden zukünftig drei Wohneinheiten und ein Unverpackt-Laden entstehen, in dem unverpackte Lebensmittel sowie regionales Obst und Gemüse verkauft werden. Darüber hinaus ist geplant in dem Bestandsgebäude einen Seminarraum und eine Gemeinschaftsküche mit Aufenthaltsraum zu errichten.
Um dieses Projekt ganzheitlich umsetzen zu können sollen mit der 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei ist es erforderlich die bestehende „Fläche für die Land- und Forstwirtschaft“ um zwei überlagernde Darstellungen zu ergänzen. Der Bereich in dem die Errichtung von Tiny-Häusern vorgesehen ist soll mit der überlagernden Darstellung „mobile Bildungseinrichtungen“ dargestellt werden (Teilbereich A). Der Bereich in dem sich das Bestandsgebäude befindet erhält die überlagernde Darstellung als „landwirtschaftliche Bildungseinrichtung“ (Teilbereich B).
Der Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid; sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt:
Waldgebiete, Biotope, FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete.
Schutzgut Fläche:
Versiegelung, Waldflächen, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.
Schutzgut Boden:
Bodentypen, Bodeneigenschaften, natürliche Bodenfunktionen, Bodenveränderung.
Schutzgut Wasser:
Oberflächengewässer, Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Schmutz- und Niederschlagswasser.
Klima/Luft:
Klimaatlas NRW, Klimadaten, Klimaschutz, Klimawandel, lufthygienische Vorbelastungen.
Schutzgut Landschaft:
Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsplan.
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Lärm, Immissionsschutz, bestehende Vorbelastungen.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Bau- und Bodendenkmale, Ortsbilder, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gebäude.
Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:
Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen:
Natura-2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen:
Der Entwurf zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid bestehend, aus Planzeichnung, dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde Hellenthal wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (vgl. Anlagen 6-10) liegen in der Zeit vom
03.03.2025 – 03.04.2025
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von:
Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch während der Rahmenarbeitszeiten - Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Die im Rathaus auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet eingestellt.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
Anlage A - Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Anlage 6 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Abteilung 6 Bergbau und Energie
Anlage 7 - Stellungnahme Kreis Euskirchen
Anlage 8 - Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Anlage 9 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW
Anlage 10 - Stellungnahme Wasserverband Eifel-Rur
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 41. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hellenthal, Erlebbare Permakultur in Oberdalmerscheid unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2, 2. Halbsatz BauGB).
Hellenthal, den 17.02.2025
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
- 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Gemeinde Hellenthal - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ und 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“.
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat, nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen, in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ und für die 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ gefasst.
Anlass und Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ sowie der 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ ist es, vor dem Hintergrund der aktuell beabsichtigten Erschließung weiterer, bisher unbebauter Teilflächen des Plangebiets, die notwendigen bauplanungsrechtlichen Anpassungen, in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und den sonstigen Entwicklungen im Plangebiet und dessen Umfeld, vorzunehmen. Hierunter fällt die Anpassung der Festsetzungen zur Höhe der baulichen Anlagen, die Anpassung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, die Anpassung der Festsetzungen zur Bauweise, die Anpassung der Festsetzungen zur Dachform und die Anpassung der grünordnerischen Festsetzungen.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ und der 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ der Gemeinde Hellenthal, ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ und für die 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ der Gemeinde Hellenthal, „Kuhlheck-Pützfuhr“, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 54 der Gemeinde Hellenthal - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ sowie zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift) zum Bebauungsplan Nr. 54 - Blumenthal, oberhalb des Baugebiets „Auf dem Büchel“ liegen in der Zeit vom
03.03.2025 - 03.04.2025
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
- Anlage 1 - Abgrenzung des Plangebietes,
- Anlage 2 - Planzeichnung,
- Anlage 3 - Textliche Festsetzungen,
- Anlage 4 - Begründung und
- Anlage 5 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Anlage 6 - Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift)
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Martin Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zum beabsichtigten Planverfahren insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Hellenthal, den 17.02.2025
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
- Bebauungsplan Nr. 64, Flächen für Windenergieanlagen in Kehr (Repowering)
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat, nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen, in seiner Sitzung am 11.02.2025 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.
Anlass und Ziel des Bebauungsplans Nr. 64, Flächen für Windenergieanlagen in Kehr (Repowering) ist es, durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal ein wesentlicher Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zu leisten. Im vorliegenden Fall besteht das Planungsziel in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von zwei moderneren Windenergieanlagen durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans. Weitere wesentliche Planungsziele bestehen in der gezielten Steuerung der Windenergie, einer räumlichen Konzentration von Anlagen sowie einer Vorbeugung der Verspargelung der Landschaft. Darüber hinaus besteht ein Planungsziel in der Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.
Es ist vorgesehen, die drei bestehenden Windenergieanlagen durch zwei modernere Anlagen zu ersetzen. Dir für die Planung vorgesehenen Anlagen weisen eine Gesamthöhe von maximal 250m auf.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Die Planunterlagen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64, Flächen für Windenergieanlagen in Kehr (Repowering) liegen in der Zeit vom
03.03.2025 - 03.04.2025
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
- Anlage 1 - Abgrenzung des Plangebietes,
- Anlage 2 - Planzeichnung,
- Anlage 3 - Textliche Festsetzungen,
- Anlage 4 - Begründung
- Anlage 5 - Umweltbericht und
- Anlage 6 - Artenschutzrechtliche Prüfung
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Martin Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zum beabsichtigten Planverfahren insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Hellenthal, den 17.02.2025
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
- Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“;
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat, nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen, in seiner Sitzung am 03.12.2024 den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 270), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.
Der als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“ in Kraft.
Durch den Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“ werden für das ortsansässige Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten für die langfristige Standortsicherheit in Hellenthal-Blumenthal geschaffen. Hierbei wird für die Betriebserweiterungsfläche eine große zusammenhängende nutzbare Gewerbefläche ausgewiesen. Zu diesem Zweck werden Flächen beidseitig des Schmalebachs in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“ mit aufgenommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“ ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Bebauungsplan Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“ liegt ab sofort mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Fachbereich 3, Bauen und Planen Zimmer 20, zur allgemeinen Einsicht während der nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten aus:
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch während der Rahmenarbeitszeiten - Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Martin Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Hinweise über die Rechtsfolgen
I. Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften (§ 215 Abs. 1 BauGB)
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
II. Fälligkeit und Erlöschen und Entschädigungsansprüchen (§ 44 Abs. 3 und 4 BauGB)
1. Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in
§ 39 BauGB (Vertrauensschaden)
§ 40 BauGB (Entschädigung in Geld oder Übernahme)
§ 41 BauGB (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und
bei Bindungen für Bepflanzungen)
§ 42 BauGB (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung)
bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
2. Der Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Maßgebend ist der Ablauf des Kalenderjahres, in dem die unter II. 1. bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
III. Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn
- eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
- die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
- der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Hellenthal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Hellenthal, den 10.12.2024
Rudolf Westerburg
Bürgermeister- Anlage 1 - Abgrenzung des Plangebiets
- Anlage 2- Planzeichnung
- Anlage 3- textliche Festsetzungen
- Anlage 4- Begründung
- Anlage 5- Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan
- Anlage 6 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
- Anlage 7 - Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 2
- Anlage 8 - Herstellungs- und Pflegeplan Borstgrasrasen
- Anlage 9 - Entwässerungskonzept
- Anlage 10 - Schalltechnische Betriebsanalyse
- Anlage 11 - Zusammenfassende Erklärung