Das Wappen der Gemeinde Hellenthal
Der Gemeinde Hellenthal ist mit Urkunde des Regierungs- präsidenten Köln vom 08. Juli 1988 das Recht zur Führung eines Wappens verliehen worden.
Heraldische Beschreibung
geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes Antoniuskreuz, unten ein roter Herzschild, überhöht von einem 5-lätzigen blauen Turnierkragen.
Sinndeutung
Das Antoniuskreuz gilt als Wahrzeichen Hellenthals, es befand sich -innerhalb eines Tartschenschildes- auf dem Schlussstein des Hauptportals und als Bekrönung des Dachreiters an der um 1520 erbauten Antonius-Kapelle in Hellenthal. Im unteren Schildteil das Stammwappen des Adelsgeschlechts von Reifferscheid, weil ein Teil von Hellenthal zur Herrschaft und zum Kirchspiel Reifferscheid gehörte.
Die Entstehungsgeschichte des Hellenthaler Wappens
Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des ehem. Landkreises Schleiden vom 24. Juni 1969 ist -wie an anderer Stelle bereits erwähnt- die Gemeinde Hellenthal zum 1. Juli 1969 aus den bis dahin selbständigen Gemeinden Hellenthal, Hollerath, Udenbreth und Losheim entstanden. Jede dieser Gemeinden führte ein eigenes Gemeindewappen. Mit dem Zusammenschluss und der Bildung der neuen Gemeinde Hellenthal verloren diese Wappen ihre Gültigkeit.
In einer Sitzung des Gemeinderates am 18. September 1970 empfahlen der damalige Gemeindedirektor Werner Rosen und Bürgermeister Karl Dornseifer die Einführung eines Gemeindewappens für die neue Gemeinde Hellenthal. Eine Beschlussfassung wurde jedoch zunächst einstimmig vertagt, weil man den einzelnen Ratsfraktionen Gelegenheit zur internen Beratung geben wollte. In einer weiteren Ratsitzung am 30. Oktober 1970 beschloss man die Einführung eines Gemeindewappens für die Gemeinde Hellenthal in Form des Wappens der früheren Gemeinde Hellenthal. Unter Datum vom 14. Januar 1971 sprach sich jedoch das Hauptstaatsarchiv Düsseldorf gegen die Übernahme des Wappens der früheren Gemeinde Hellenthal als Wappen für die neue Gemeinde aus und machte seinerseits entsprechende Änderungsvorschläge. Diese fanden jedoch im politischen Raum keine Zustimmung; so beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15. September 1976 die Verwaltung, in Ausführung des Ratsbeschlusses vom 30. Oktober 1970 dem Hauptstaatsarchiv nochmals das Wappen der früheren Gemeinde Hellenthal als Entwurf für ein neues Gemeindewappen zur Stellungnahme vorzulegen und danach die notwendige Entscheidung des Regierungspräsidenten einzuholen.
In der folgenden Stellungnahme des Hauptstaatsarchives vom 22. November 1976 wurde allerdings festgestellt, dass das bis zur Neugliederung im Jahre 1969 von der "alten" Gemeinde Hellenthal geführte Wappen niemals genehmigt worden war. Dieses Wappen gehe auf einen Entwurf aus dem Jahr 1929 zurück, gegen den seinerzeit bereits seitens des Preußischen Geheimen Staatsarchivs und des Staatsarchivs Düsseldorf Bedenken bestanden hätten und die Gemeinde schließlich "angesichts der mit der Verleihung verbundenen Schwierigkeiten" auf die Einführung des Wappens verzichtet habe. Im Jahre 1946 sei dann im Gemeinderat erneut über die Einführung des Wappens beraten worden. Seitdem führte -oder besser gesagt "gebrauchte"- die Gemeinde bis zur kommunalen Neugliederung am 30. Juni 1969 dieses Wappen als Wappen der Gemeinde Hellenthal. "Seine auf Geschichte und Tradition beruhenden Aussagen sind auch in der Bürgerschaft präsent. Das Wappen weist auf die frühere territoriale Zugehörigkeit hin, die für die "alte" Gemeinde Hellenthal wie für den durch die kommunale Neugliederung geschaffenen Zusammenschluss gleichermaßen zutreffen", so geschrieben in einem Antrag auf Genehmigung beim damaligen Regierungspräsidenten in Aachen vom 19. Juli 1978. Aber mit seiner Entscheidung vom 7. Januar 1980 lehnte dann der Regierungspräsident Köln den Antrag der Gemeinde aufgrund der Bestimmungen der Gemeindeordnung in Verbindung mit der Verordnung zur Genehmigungspflicht kommunaler Dienstsiegel, Wappen und Flaggen ab. Diese ablehnende Entscheidung wurde dem Haupt- und Finanzauschuss in seiner Sitzung am 23. Januar 1980 bekanntgegeben. In dieser Sitzung schloss sich der Ausschuss sodann einem neuen Gestaltungsvorschlag des damaligen Bürgermeisters Dr. Armin Haas an. Dieser Vorschlag ging von einem zweigeteilten Wappen aus, das im oberen Teil den "Antoniusstab" (Wappen des Ortes Hellenthal) und im unteren Teil einen Herzschild und darüber einen 5-lätzigen Turnierkragen (Wappen der Graften zu Salm-Reifferscheid) enthält. Dem Gemeinderat wurde einstimmig empfohlen, die Verwaltung zu beauftragen, auf der Grundlage dieses Vorschlages ein neues Wappen zu entwerfen und zur Genehmigung vorzulegen. Diesem Vorschlag stimmte sodann der Rat in seiner Sitzung am 30. Januar 1980 einstimmig zu. Damit begann dann -über 10 Jahre nach Entstehen der "neuen" Gemeinde- erneut eine "Entwurfsplanung" für ein neues Gemeindewappen.
Die Verwaltung hat nach diesem Beschluss Kontakt mit dem Heraldiker Lothar Müller-Westphal aus Düren wegen der Gestaltung eines Wappens aufgenommen. Im Oktober 1985 wurden dem Haupt- und Finanzausschuss mehrere Wappenentwürfe des Heraldikers vorgelegt, alle Entwürfe hatten als Ausgangspunkt jeweils das "Antoniuskreuz" und ergänzend das Reifferscheider Wappen. In der Ausschusssitzung sprach man sich allerdings dann wiederum mehr für den bereits 1980 von Bürgermeister Dr. Haas und damit gegen die von Herrn Müller-Westphal vorgelegten Entwürfe aus. Einen weiteren Vorschlag brachte Ausschussmitglied Erwin Wahl mit einem großen goldenen "Antoniuskreuz" und darüber einem 5-lätzigen Turnierkragen auf rotem Hintergrund ein. Beide Vorschläge aus dem Ausschuss sollten an den Heraldiker weitergegeben werden. Im November 1985 legte dann Herr Müller-Westphal die ihm vorgelegten Entwürfe in überarbeiteter Fassung mit einer Stellungnahme vor.
Auch in einer weiteren Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 1986 konnte man sich nicht entscheiden, man bildete allerdings einen sog. "Wappenausschuss", dem neben dem Bürgermeister noch weitere vier Gemeindevertreter angehörten. Dieser Ausschuss beriet am 9. Februar 1988 über die vorliegenden beiden Entwürfe und empfahl die Einführung eines Wappens und eines Siegels auf der Grundlage des Bürgermeistervorschlags. Auf die anschließende Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24. Februar 1988 beschloss der Gemeinderat am 10. März 1988 die Annahme des von der "Wappenkommission" vorgeschlagenen Entwurfes und beauftragte die Verwaltung zur Einholung eines Gutachtens des Hauptstaatsarchivs in Düsseldorf. Mit Schreiben vom 28. März 1988 teilte das Hauptstaatsarchiv mit, dass "gegen den vorgelegten Entwurf eines Dienstsiegels und eines Wappens für die Gemeinde Hellenthal seitens des Nordrhein-Westfälischen Hauptstaatsarchiv keine Bedenken bestehen".
Nach anschließender geringfügiger heraldischer Überarbeitung wurde der nunmehr endgültige Wappenentwurf zur Genehmigung übersandt.
Unter Datum vom 8.7.1988 stellte der Regierungspräsident Köln eine Urkunde mit folgendem Wortlaut aus:
URKUNDE
Aufgrund des § 11 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.8.1984 (GV NW 1984 S. 475) genehmige ich, dass die
Gemeinde Hellenthal, Kreis Euskirchen
ein Dienstsiegel und ein Wappen -wie in den angehefteten Entwürfen dargestellt- führt.
Beschreibung:
Das Wappen
geteilt von Blau und Silber; oben ein silbernes Antoniuskreuz, unten ein roter Herzschild, überhöht von einem 5-lätzigen blauen Turnierkragen
Das Siegel
im Siegelrund der Wappenschild der Gemeinde in schwarzweißer Umrisszeichnung
Umschrift oben: GEMEINDE HELLENTHAL
Umschrift unten: KREIS EUSKIRCHEN
Köln, den 08. Juli 1988
Der Regierungspräsident
31.21.04 (Siegel)
Im Auftrag:
gez. Lehmkühler
Viele Anläufe wurden also genommen, viele Hürden überwunden. Fast 18 Jahre hat es nach den ersten Gedanken der gemeindlichen Führungsspitzen im Jahre 1980 gedauert, bis die heutige Gemeinde Hellenthal urkundlich ihr jetziges Gemeindewappen und -siegel zuerkannt erhalten hat. Und noch eines ist wohl auch erwähnenswert. Nicht der gemeinhin "fachmännisch-heraldische" Entwurf machte das Rennen, der damalige Bürgermeister zeichnete mit wenigen Federstrichen den fast schon endgültigen Entwurf auf eine Sitzungsvorlage und schrieb damit die Grundidee -und beinahe schon die endgültige Fassung- für das heutige Wappen der Gemeinde Hellenthal nieder.