Bauen
Bauen
Die Bebauung ist in einigen Orten der Gemeinde Hellenthal durch Bebauungspläne geregelt. In diesen Bebauungsplänen ist festgesetzt, wo und was gebaut werden kann.
Für die weiteren Orte bestehen sogenannte Ortslagenabrundungssatzungen, oder solche befinden sich im Aufstellungsverfahren. In diesen Satzungen ist geregelt, wo gebaut werden kann. Die Bebauung muss sich in diesen Fällen der schon vorhandenen Bebauung anpassen.
Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Euskirchen, von der Sie Ihre Baugenehmigung erhalten. Wenn sie den Bauantrag einreichen, prüft die Gemeinde, ob das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Ortslagenabrundungssatzung entspricht und erteilt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, das gemeindliche Einvernehmen zu diesem Antrag.
Die entsprechenden Vordrucke finden sie auf der Homepage des Kreises Euskirchen.