Bestattungen
Die Bestattungskultur im Wandel
In den europäischen Ländern stirbt jährlich etwa 1% der Bevölkerung. Die Gemeinde Hellenthal weicht von dieser durchschnittlichen Sterberate nicht ab.
In den letzten Jahren hat sich vieles geändert. Früher orientierte man sich bei der Auswahl eines Grabes an dem, was alle machten. Hinsichtlich der Pflege galt, wer erbt, hatte auch die Gräber zu pflegen.
Die Formen der Abschiednahme haben sich geändert. Heute hängt die Gestaltung eines Grabes von unterschiedlichen Grabarten ab und bei der Pflege ist der Generationenvertrag nicht mehr selbstverständlich. Kinder wohnen weit weg, die Familien werden kleiner und damit die Zahl der möglichen Verantwortlichen für die Gräber geringer.
Friedhöfe gehen mit der Zeit - neben den bekannten Sarg- und Urnengrabstätten sind Rasengräber, Gemeinschaftsgrabstätten für Urnen mit Gemeinschaftsstein, Baumgräber oder Ascheverstreuungen möglich. Nahezu alle Grabformen können pflegefrei gestaltet werden. Auch können bestehende Grabanlagen nachträglich in pflegefreie Grabstätten umgewandelt oder vor Ablauf der Ruhefrist eingeebnet werden. All diese Grabformen wurden eingeführt, damit der Friedhof ein ansehnlicher Ort bleibt und sein Bild nicht nur von wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt wird.
Bestattungsformen
- Reihengrabstätte für Särge und Urnen
Reihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit (30 Jahre) zugeteilt. Es ist möglich, insbesondere wenn keine öffentlichen Interessen entgegenstehen, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit auf Antrag einmal oder mehrmals für jeweils höchstens 5 Jahre wieder zu erwerben.
Wahlgrabstätten für Särge und Urnen
Bei Wahlgrabstätten wird ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen. Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Grabstätte verlängert werden. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Eine Beibeerdigung von Urnen ist möglich.
Pflegefreie Sarggrabstätten
Bei pflegefreien Sargreihengräbern wird die Grabstelle mit einer Granitplatte, die eine Größe von 40 x 30 x 4 cm hat, kenntlich gemacht.
Eine Bepflanzung oder das Abstellen von Grabschmuck ist nicht zulässig. Die Grabstätte kann anonym vergeben werden.Pflegefreie Urnenrasengrabstätten
Urnenrasengrabstätten werden innerhalb einer Rasenfläche der Reihe nach bereitgestellt. Weitere Grabstellen können in unmittelbarer Nähe zum zuerst erworbenen Grab vorab erworben werden, soweit die Belegung und Friedhofsplanung es zulassen. Die Grabstellen werden mit einer Granitplatte, die eine Größe von 40 x 30 x 4 cm hat, abgedeckt. Die Grabstätte wird anonym vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Eine Bepflanzung der einzelnen Grabstätten ist nicht zulässig. Ebenso ist eine Grabeinfassung nicht möglich.
Da es sich bei dieser Art der Bestattung um eine pflegefreie Form handelt, ist es nicht zulässig Grablampen und Blumen abzustellen.
Der Friedhofsträger übernimmt die Pflege.Pflegefreie Gemeinschaftsanlagen mit zentralem Denkmal
In einer Gemeinschaftsanlage mit zentralem Denkmal werden die Urnen innerhalb einer Rasenfläche ohne genaue Kennzeichnung der Grabstelle beigesetzt. Es ist zulässig Schalen, Gestecke oder ähnlichen Grabschmuck an dem zentralen Denkmal abzustellen. Weitere Grabstellen können in unmittelbarer Nähe zum zuerst erworbenen Grab vorab erworben werden. Es ist möglich das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit wieder zu erwerben. Die Grabstätte kann anonym vergeben werden.
Eine Gemeinschaftsanlage mit zentralem Denkmal befindet sich auf dem Waldfriedhof Hellenthal.- Pflegefreie Baumgräber
Hier wird die Urne im Wurzelbereich des Baumes beigesetzt. Die Grabstellen werden mit einer Granitplatte, die eine Größe von 40 x 30 x 4 cm hat, kenntlich gemacht. Weitere Grabstellen können in unmittelbarer Nähe zum zuerst erworbenen Grab vorab erworben werden. Es ist möglich, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhezeit wieder zu erwerben. Die Grabstätte kann anonym vergeben werden. Eine Bepflanzung der einzelnen Grabstätten ist nicht zulässig. Ebenso ist eine Grabeinfassung nicht möglich.
- Aschestreufeld
Hier wird die Asche auf einem festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung beigesetzt. Die Verstreuung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat.
Diese Bestattungsform ist nur auf den Friedhöfen in Losheim, Reifferscheid, Rescheid und Wolfert möglich.
Umwandlung und Entfernung von Grabstätten
Eine Umwandlung von nicht pflegefreien Sarggrabstätten in pflegefreie Grabstätten muss bei der Friedhofsverwaltung vorab schriftlich beantragt werden. Bei der Umwandlung bleibt lediglich der Grabstein stehen. Die Einfassung mit Fundament ist zu entfernen und die Fläche ist wieder ebenerdig mit Rasen zu bedecken.
Darüber hinaus können Grabstätten auf Antrag entfernt werden. Während Urnen und Särge im Grab verbleiben, können Einfassungen und Grabsteine entfernt werden.
Friedhöfe in der Gemeinde Hellenthal
Die Gemeinde Hellenthal unterhält Friedhöfe in
- Hellenthal, Waldfriedhof, Hardtstraße
- Hollerath, Hohlweg
- Miescheid
- Udenbreth, In der Knollhütte
- Losheim, Prümer Straße
- Kehr
- Blumenthal, Am Kirchenberg
- Reifferscheid, Burgstraße
- Wildenburg
- Kreuzberg
- Wolfert, Ägidiusweg
- Rescheid
- Schnorrenberg