Bebauungspläne
Bebauungspläne
Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf.
Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z. B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z. B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen.
Daneben können z. B auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.
Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan:
- Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.
- Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.
- Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.
- Nr. 6 Wollenberg
- Nr. 24 Ortszentrum Hellenthal
Bebauungsplan Nr. 24 Ortszentrum Hellenthal
8. Änderung Bebauungsplan Nr. 24 Ortszentrum Hellenthal
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- Nr. 25 Hellenthal "Hohenberg I - III"
Bebauungsplan Nr. 25a Hellenthal "Hohenberg I - III"
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- Nr. 26 Kölner Straße
- Nr. 26 VEP Norma
- Nr. 29 Reifferscheid, Ortskern
- Nr. 30 Udenbreth, Weisser Stein
- Nr. 32 "Kammerwald-Nord"
- Nr. 33 Gewerbegebiet Kröpsch
- Nr. 34 Großen Benden
- Nr. 35 Campingplatz, Hellenthal
- Nr. 36 Reifferscheid "Schultheißenacker"
Bebauungsplan Nr. 36 Reifferscheid "Schultheißenacker"
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- Nr. 37 Hollerath, Unter den Peschen
- Nr. 39 Dommersbach "Auf dem Acker"
- Nr. 49 Gewerbegebiet Losheim
- Nr. 50 Hellenthal "Kuhlheck-Pützfuhr"
Bebauungsplan Nr. 50 Hellenthal "Kuhlheck-Pützfuhr"
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- Nr. 51 Flächen für Windkraftanlagen, Teilgebiet 1 Losheim
- Nr. 51 Flächen für Windkraftanlagen, Teilgebiet 2 Kehr
- Nr. 51 Flächen für Windkraftanlagen, Teilgebiet 3 Oberreiferscheid
- Nr. 52 Wolfert "Im Äuelchen"
Bebauungsplan Nr. 52 Wolfert "Im Äuelchen"
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- Nr. 54 Blumenthal, Auf dem Büchel
Bebauungsplan Nr. 54 Blumenthal „Auf dem Büchel“
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- Nr. 56 "Kammerwald"
- Nr. 58 Reifferscheid, Kupferhardt
- Nr. 59 Bauschutt, Recyclinganlage
- Nr. 61 Am Olefufer Hellenthal