Führungszeugnis
Führungszeugnis
Führungszeugnisse müssen in den verschiedensten Lebenslagen vorgelegt werden. Sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Straftaten werden in der Bundesrepublik Deutschland zentral beim Bundesamt für Justiz, Dienststelle Bundeszentralregister, in Bonn erfasst und je nach Schwere der Straftat eine gesetzlich geregelte Zeit gespeichert. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde der gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung gestellt werden. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz stellen.
Voraussetzung für den Antrag auf ein Führungszeugnis ist die Vollendung des 14. Lebensjahres.
Bei den Führungszeugnissen unterscheidet man:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis für eine Behörde
- Erweitertes Führungszeugnis
- Europäisches Führungszeugnis
Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels mit Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihr Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen. Nähere Informationen dazu finden sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de