Vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist rechtlich nur zulässig, wenn dieser sofort benötigt wird und die Ausstellung eines Reisepasses als Expressbestellung nicht abgewartet werden kann.
Hierzu ist eine Begründung (z.B. Reiseunterlagen) vorzulegen!
Hinweise:
- Bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr.
- Der Antragssteller muss bei der Beantragung des vorläufigen Reisepasses persönlich erscheinen.
- Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in jedes Land möglich. Informieren Sie sich vor Antritt der Reise beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen.
Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch wenn die Gültigkeit abgelaufen ist)
- Unterlagen welche die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses notwendig machen (s.o.)
- Ggfs. eine Vollmacht bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepassesfür Personen unter 18 Jahren