Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen und keinen Reisepass haben, kann sofort ein vorläufiger Personalausweis für Sie ausgestellt werden.
Hinweise:
- Bei der Beantragung des vorläufigen Personalausweises muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
- Der vorläufige Personalausweis ist ein Papierdokument und enthält keine elektronischen Funktionen.
- Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis kann nicht in jedes Land erfolgen.
- Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 3 Monate.
- Der vorläufige Ausweis wird sofort ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
- Ein aktuelles biometrietaugliches Passbild
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (auch, wenn die Gültigkeit des Dokuments abgelaufen ist)
- Ggfs. eine Vollmacht bei der Beantragung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren
Gebühren:
- 10,00 €