Neuer Mietspiegel hat Auswirkung auf die Zweitwohnungssteuer ab 2024

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Neuer Mietspiegel seit dem 01.08.2023 hat Auswirkung auf die Höhe der Zweitwohnungssteuer ab 2024

Seit dem 01.08.2023 gilt für die Gemeinde Hellenthal ein neuer Mietspiegel. Die Erhöhung der Mieten beläuft sich je nach Lage, Baujahr und Wohnfläche der Zweitwohnung von 0,30 € bis 1,10 € pro Quadratmeter pro Monat.

Die Zweitwohnungssteuer wird für diejenigen erhoben, die neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung im Gebiet der Gemeinde Hellenthal für ihren persönlichen Lebensbedarf innehaben oder vorhalten. Die Steuer beträgt gemäß Zweitwohnungssteuersatzung 12 % des jährlichen Mietaufwands. In Fällen, in denen die Wohnung vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten selbst genutzt wird oder ungenutzt bleibt oder die Wohnung unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird, ist für die Schätzung des jährlichen Mietaufwands der örtliche Mietspiegel zugrunde zu legen.

Die für die Berechnung der Zweitwohnungssteuer zugrunde zu legenden Jahresmieten wurden nun aufgrund des ab dem 01.08.2023 geltenden neuen Mietspiegels angepasst. Die Zweitwohnungssteuer wird ab dem 01.01.2024 auf Basis der neu berechneten Mieten festgesetzt, was zur Folge hat, dass die Steuer ab dem Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren entsprechend höher ausfallen wird.

Weitere Informationen zum Thema Zweitwohnungssteuer oder deren Berechnung erhalten Sie beim Steueramt der Gemeinde Hellenthal. Ansprechpartnerin ist Frau Sauerbier, Tel.: 02482/85 121.

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