Untersuchungsberechtigungsscheine nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Ab dem 01. Oktober 2023 können Jugendliche über den Onlinedienst www.untersuchungsberechtigungsschein.de einen Untersuchungsberechtigungsschein nach Jugendschutzgesetz selbst beantragen. 

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Sofern eine Beantragung online nicht möglich sein sollte, können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein weiterhin beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hellenthal beantragen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Bitte legen Sie bei der Beantragung ein Ausweisdokument vor. 

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