Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung (bei selbst nutzenden Eigentümern) für Haushalte mit geringen Einkommen. Das Wohngeld leistet hier einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung.
Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) kann schnell und unkompliziert herausgefunden werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2023 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.
Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
Link zur Wohngeldrechner/Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Antragsvordrucke können auch über den folgenden Link am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden:
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Gemeinde Kall Ansprechpartner für Wohngeldangelegenheiten.
Kontakt
Gemeinde Kall
Bahnhofstraße 9
53925 Kall
Tel: 02441/ 888 0
Internet: Wohngeld | Gemeinde Kall