
Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als Miet- oder Lastenzuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum gewährt.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist die Gemeinde Kall Ansprechpartner für Wohngeldangelegenheiten.
Kontakt
Gemeinde Kall
Bahnhofstraße 9
53925 Kall
Tel: 02441/ 888 0
Internet: www.kall.de
Sie können sich aber auch bequem von zu Hause aus über die Sozialleistung informieren. Ausführliche Informationen zu Thema Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Weiter können Sie sich dort mit Hilfe des Wohngeldrechners ihren möglichen Anspruch ermitteln lassen. Daran schließt sich die Online-Antragstellung an. Der Antrag wird fristgerecht an die kommunale Wohngeldbehörde übersandt. Dort kann der Antrag ohne die bisherige manuelle Erfassung der Daten bearbeitet werden.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit und wann wird das Wohngeld gezahlt?
Nachdem die vollständigen Antragsunterlagen bei der Wohngeldstelle vorliegen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel zwischen 5 und 8 Wochen.
Wird Ihnen rückwirkend Wohngeld bewilligt, erhalten Sie eine Nachzahlung. Das Wohngeld wird immer zum ersten Werktag eines Monats im voraus gezahlt.