Schwerbehindertenrecht
Schwerbehindertenrecht
Ab dem 1. Januar 2008 sind die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Die dafür bisher zuständigen Versorgungsämter wurden aufgelöst.
Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Anträge für das erstmalige Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht oder zur Änderung eines vorhandenen Schwerbehindertenausweises sind auch weiterhin beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Hellenthal erhältlich.
Nachdem Sie Ihren Antrag ausgefüllt haben, können Sie ihn wieder im Einwohnermeldeamt zur Weiterleitung an die Kreisverwaltung Euskirchen abgeben.
Schwerbehindertenausweise
Schwerbehindertenausweise, die noch keine sechs Monate abgelaufen sind, können im Einwohnermeldeamt verlängert werden, wenn noch ein entsprechendes Feld auf der Rückseite des Ausweises frei ist.
Zur Verlängerung reicht die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
Parkberechtigung für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises sind, können auf Parkplätzen die besonders gekennzeichnet sind parken.
Die Parkberechtigung für Schwerbehinderte berechtigt darüber hinaus auch zum Parken an weiteren Stellen. Diese sind im einzelnen auf der Parkberechtigung aufgeführt.
Schwerbehindertenparkausweise können ausgestellt werden, wenn Ihr Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG" oder "BL" enthält.
Zuständig für die Ausstellung der Parkausweise ist das
Staßenverkehrsamt - Kreis Euskirchen -
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/ 15 0
Mit dem Schwerbehindertenparkausweis darf nur dann geparkt werden, wenn der Ausweisinhaber sich mit im Fahrzeug befindet.
Weitergehende Informationen zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf der speziellen Seite des Kreises Euskirchen und der des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.