Schiedsstelle
Schiedsstelle
Die Schiedsamtstätigkeit richtet sich nach dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) vom 16.12.1992 (GV NRW 1993 S. 32 / SGV NRW 316) in der jeweils gültigen Fassung.
Das Schiedsamt führt Schlichtungsverfahren durch. Die Aufgaben werden von Schiedsfrauen und Schiedsmännern (Schiedspersonen) wahrgenommen. Schiedsamtsbezirk ist die Gemeinde.
Es werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt. In Strafsachen ist das Schiedsamt Vergleichsbehörde im Sinne des § 380 Abs. 1 Strafprozeßordnung (StPO).
Schiedsmann für das gesamte Gebiet der Gemeinde Hellenthal ist nach einstimmiger Wiederwahl in der Ratssitzung am 05.10.2021
Herr Peter Rauw
Kamberg 113, 53940 Hellenthal
Tel. 02448 / 911165
peter.rauw@gmx.de