Schankerlaubnis
Schankerlaubnis
Die Schankerlaubnis ist ein Synonym für die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG).
Diese müssen Sie beantragen, wenn Sie z.B. als Verein ein Sommerfest, Vereinsfest, eine Sportwoche oder ähnliches ausrichten und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten.
Gemäß § 2 GastG bedarf keiner Erlaubnis, wer
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste herausgibt.