Kindergeld
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weitergezahlt werden.
Die Antragstellung und -bearbeitung für alle Kindergeldansprüche erfolgt über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.