Fundbüro
Fundsachen
Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, bitten wir Sie, Fundgegenstände im
Fundbüro, Zimmer 6
Rathausstr. 2
53940 Hellenthal
Tel.: 02482/ 85 133
abzugeben.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
Kann der Eigentümer der Fundsache innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden, kann der Finder, falls gewünscht, das Eigentum an der Sache erwerben. Nach Ablauf der Frist wird der Finder vom Fundbüro angeschrieben.
Können die Fundsachen einem Eigentümer ausgehändigt werden, steht Ihnen als ehrlichem Finder ein Finderlohn zu.
Der Finderlohn ist gegenüber dem Eigentümer (nicht beim Fundbüro) geltend zu machen. Als Finderlohn können Sie 5% des Wertes des Gegenstandes beanspruchen.
Hat das Fundstück einen Wert von mehr als 500 EUR, erhalten Sie zusätzlich noch 3% vom Mehrwert.
Sie haben etwas verloren?
Jedes Jahr werden eine ganze Menge Fundsachen von ehrlichen Findern im Fundbüro abgegeben. Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Handys, Fahrräder, Schirme, Taschen, Jacken, Schmuck, es gibt fast nichts, was nicht schon einmal abgegeben wurde.
Kann ein Eigentümer ermittelt werden, wird dieser durch das Fundbüro benachrichtigt.
Leider können viele Gegenstände den Eigentümern nicht ausgehändigt werden, da diese nicht ermittelt werden können. Fragen Sie daher bitte beim Fundbüro nach, damit wir Ihnen Ihr Eigentum zurückgeben können.
Gebühren für die Aufbewahrung von Fundsachen
Bei der Aushändigung einer Fundsache, die im Fundbüro aufbewahrt wurde, ist vom Eigentümer oder dem Finder, der Eigentum an der Sache erwirbt, eine Verwahrungsgebühr zu zahlen. Die Höhe der Gebühr wird in Ziff. 9 der Anlage zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW geregelt.
Wert bis 25 € | keine Gebühr |
Wert von 26 € - 150 € | 5,00 € Gebühr |
Wert von 151 € - 500 € | 10,00 € Gebühr |
Wert über 500 € | 15,00 € Gebühr |
je weitere 500 € | 15,00 € Gebühr |