Städtebauliche Entwicklung
Städtebauliche Entwicklung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den derzeit betriebenen städtebaulichen Planungen der Gemeinde.
Dies sind beispielsweise:
Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren
- zum Flächennnutzungsplan,
- zu den Bebauungsplänen,
- zu den Ortslagenabrundungssatzungen
- sowie städtebauliche Rahmenplanungen.
Aktuelle Planungen
- 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGBa) Aufstellungsbeschluss
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen.
Anlass und Ziel der Planänderung ist es in dem ausgewiesenen Geltungsbereich die Errichtung eines Rennparcours für Ferngesteuerte Elektromodellautos (Teilbereich A) und die Errichtung einer familienfreundlichen Ferienhausanlage mit 10 Naturhäusern, in Verbindung mit der gemeindlichen Familiengrillanlage und dem Kinderspielplatz (Teilbereich B), zu ermöglichen.
Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, muss für den Teilbereich A, die bisher im Bebauungsplan Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth ausgewiesene Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ zu einem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeitanlage“ geändert werden. Für den Teilbereich B ist eine Änderung der bisher festgesetzten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Erholungsgebiet“ in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Ferienhausgebiet“ erforderlich.
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Das Planverfahren wird nicht als vorhabenbezogener Bebauungsplan betrieben, sondern als Angebotsplanung gemäß § 8 BauGB.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hellenthal weist bereits im gesamten Änderungsbereich eine Sonderbaufläche aus, sodass keine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig ist.
Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth umfasst Teile des Grundstücks Gemarkung Udenbreth, Flur 11, Flurstück 28. Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
b) Offenlage des Planentwurfs
Gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitplanung mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist öffentlich auszulegen.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Danach können Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Im vorliegenden Verfahren wird daher gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 und Abs. 3 S. 1 BauGB von folgenden Verfahrenserleichterungen Gebrauch gemacht:
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
- Die Eingriffsreglung findet keine Anwendung. Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der Planung erfolgt oder zulässig und sind danach nicht auszugleichen.
- Bei der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht sowie welche Arten umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, abgesehen (vgl. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB).
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Udenbreth „Weißer Stein“, Udenbreth, bestehen aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung liegen in der Zeit vom
06.05.2024 – 06.06.2024
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von
Montag - Freitag: von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch während der Rahmenarbeitszeiten - Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Zusätzlich erfolgt gemäß § 4a Abs. 4 BauGB eine Bekanntmachung im Internet. Hier können alle planerischen Unterlagen, die aktuell Gegenstand dieser Bauleitplanung sind und die während der Beteiligung im Rathaus öffentlich ausliegen, eingesehen werden.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
- Abgrenzung des Plangebietes (Anlage 1),
- Planzeichnung (Anlage 2)
- Textliche Festsetzungen (Anlage 3)
- Begründung (Anlage 4)
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung (Anlage 5)
- Schallgutachten (Anlage 6)
Während der oben genannten Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zum beabsichtigten Planverfahren insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Weißer Stein“, Udenbreth unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2, Halbsatz 2 BauGB).
Hellenthal, den 15.04.2024
Rudolf Westerburg, Bürgermeister