Herzlich Willkommen

Als Bürgermeister begrüße ich Sie ganz herzlich auf der Homepage der Gemeinde Hellenthal. weiter lesen
Die Zustellung eines Bescheides kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür u.a. die Voraussetzungen des § 10 Landeszustellungsgesetz (LZG NRW) gegeben sind.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Gemeinde Hellenthal stellt folgende Bescheide öffentlich zu: