Herzlich Willkommen

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Der Genehmigungsantrag sowie die vorgenannten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, einschließlich des UVP-Berichts liegen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 10 der 9. BImSchV in der Zeit vom 14.03.2022 bis einschließlich 14.04.2022 unter anderem zur Einsichtnahme bei der
Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20 (Herr Berners / Tel.: 02482 / 85 161) nach Terminvereinbarung vor.
Gemäß der beigefügten Verordnung können etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder elektronisch innerhalb der Einwendungsfrist vom
14.03.2022 bis einschließlich 14.05.2022 bei den vorgenannten Behörden vorgebracht werden.