Wichtige Information zu den Grundbesitzabgabenbescheiden
Informationen zur Grundsteuer
Ab dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese Neuberechnung ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar sind.
Infolgedessen erfolgte ab 2022 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die örtlichen Finanzämter. Für sämtliche Grundstücke wurden aktuelle Grundsteuermessbeträge ermittelt und mit Messbescheiden festgesetzt, die für Sie und die Gemeinden verbindlich sind. Die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern ab 2025 zu zahlende Grundsteuer errechnet sich - wie bisher auch - aus der Multiplikation des Messbetrages mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.
Die vom Finanzamt neu festgesetzten Messbeträge werden digital an die Kommunen übermittelt. Nach jetzigem Stand ist eine Vielzahl der vom Finanzamt übermittelten Daten fehlerhaft und kann für die Berechnung der Grundsteuer so nicht verwendet werden. Hier bedarf es zunächst in einer Vielzahl der Fälle, einer umfangreichen Überprüfung der zu den Steuerobjekten übermittelten Datensätze.
Sowohl das Steueramt, als auch das Rechenzentrum sind bemüht, die Daten schnellstmöglich auf einen, für die Festsetzung der Grundsteuer verwendbaren Stand zu bringen. Da dies jedoch nicht vor Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025 zum Abschluss gebracht werden kann, wird die Grundsteuer im Jahr 2025 voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt, mittels eines separaten Bescheides festgesetzt.
Den Grundbesitzabgabenbescheid über die übrigen Abgaben (Müllabfuhrgebühren, Kanalbenutzungsgebühren, Niederschlagswassergebühren, Fremdwassergebühren und Straßenreinigungsgebühren) erhalten Sie wie gewohnt im Februar 2025.
Der Grundsteuerjahresbetrag für das Jahr 2025 wird -abhängig vom Zeitpunkt der Erstellung der Bescheide- auf drei, bzw. zwei Fälligkeitstermine aufgeteilt. Bitte sehen Sie davon ab, die Grundsteuerbeträge aus dem Vorjahr zu zahlen, da in diesem Fall eine Zuordnung zu den Steuerobjekten nicht gewährleistet werden kann.
Für Fragen zum Grundbesitzabgabenbescheid stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramts, Frau Ellen Steinberg, Tel. 02482/85-124 (esteinberg@hellenthal.de) und Frau Andrea Peters, Tel. 02482/85-125 (anpeters@hellenthal.de) gerne zur Verfügung. Direkte Fragen zum Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte ausschließlich ans Finanzamt Schleiden, Tel. 0211/1655-1655. Zur Festsetzung und zur Höhe dieses Betrages kann Ihnen das Steueramt keine Auskunft geben.