Pilzgenuss statt Bußgeldstress: Was Pilzfreunde wissen sollten
Wenn im Spätsommer feuchtwarme Tage das Wetter bestimmen, schießen sie vielerorts schon aus dem Boden: Steinpilz, Pfifferling & Co. locken Sammler in die Wälder der Eifel. Doch Vorsicht – einige Regeln sollten sie beachten, um Natur und Gesetz nicht zu verletzen.
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt viele Pilzarten vor Entnahme. Gewerbliches Sammeln ist grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für den privaten Bedarf: Einige heimische Arten dürfen in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden – maximal 2 kg pro Person und Tag. Dazu zählen die meisten der sehr schmackhaften Speisepilze:
- Steinpilz
- Pfifferlinge
- Brätling
- Birkenpilz
- Rotkappe
- Morcheln
- Maronenröhrling oder Hallimasch (Nicht geschützte Arten)
Die Wälder der Eifel sind hervorragende Pilz Sammelgebiete, da hier vielerorts der empfindliche Lebensraum der Pilze noch intakt ist. Damit das auch so bleibt sollten die Pilze, um den Myzel nicht zu beschädigen, durch herausdrehen oder sauberes abschneiden schonend geerntet werden. Zum weiteren Schutz der Pilze die Pilze gelten darüber hinaus folgende Bestimmungen des Landesforstgesetzes:
- Nicht mit dem Auto in den Wald oder auf Waldwegen fahren oder parken
- Forstkulturen, Dickungen und gesperrte Flächen nicht betreten
- Kein Zutritt zu Flächen mit Holzarbeiten, Wildgehegen, Imkereien oder Teichen
- Naturschutzgebiete und der Nationalpark Eifel sind tabu! Hier darf gar nicht gesammelt werden!
Insbesondere die Dickungen haben eine ganz besondere Bedeutung für den Wald: Dickungen sind junge, dichte Waldbestände, die sich in der frühen Entwicklungsphase nach der Pflanzung oder natürlichen Verjüngung befinden. Sie bestehen meist aus vielen eng stehenden, noch relativ dünnen Bäumen.
Typische Merkmale einer Dickung:
- Sehr dichtes Ast- und Blattwerk, das kaum Licht auf den Boden lässt
- Geringe Durchlässigkeit – oft nur schwer zu durchqueren
- Empfindlich gegenüber Trittschäden: Jungwuchs kann durch unachtsames Betreten beschädigt werden
Diese sind besonders schutzbedürftig, weil:
- das junge Gehölz leicht zerknickt oder zertrampelt werden kann
- sie Unterschlupf für Wildtiere bieten. Vor allem für Reh- und Niederwild, findet hier Ruhe- und Rückzugsräume finden
- forstliche Maßnahmen (z. B. Durchforstung) hier vorbereitet werden
Kurz gesagt: Dickungen sind die Kinderstuben des Waldes – empfindlich und schützenswert.
Schutz der Wildtiere
Besonders im Herbst überschneidet sich die Pilzsaison mit der Brunftzeit des Rotwildes. Um die Tiere nicht zu stören, werden manche Waldabschnitte zeitweise gesperrt. Diese Sperrungen sind gut sichtbar ausgeschildert – bitte respektieren Sie diese.
Während der Pilzsaison führen Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde und des Regionalforstamtes regelmäßige Kontrollen durch. Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die durch Bußgelder geahndet werden können.
Aktuelle Hinweise zu Waldsperrungen, Pilzschutz und Sammelregeln finden Sie unter www.kreis-euskirchen.de und www.wald-und-holz.nrw.de
Infos & Kontakt:
Forstamt: Tel. 0 24 86 / 80 10 0
Untere Naturschutzbehörde Euskirchen: Tel. 0 22 51 / 15 964
Auch bei unseren Nachbarn in Ost-Belgien gibt es Regeln für das Pilzesammeln. Auch hier gilt zum Schutz des Wildes, nicht die Wege verlassen. Am Wegesrand darf jedoch mit einer Beschränkung auf einen Zehn-Liter-Eimer bzw. 10 kg pro Tag pro Person für den eigenen Bedarf geerntet werden. In der Pilzsaison kontrollieren die belgischen Förster regelmäßig in ihren Wäldern und können Bußgelder ab 125,00 € verhängen.
