Offene Sprechstunde zum Thema Vorsorgevollmacht und Beglaubigungen

Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer bestellen.

Der Kreis Euskirchen bietet regelmäßig eine monatliche offene Sprechstunde (Terminvereinbarungen sind möglich, aber nicht zwingend notwendig) zu diesem Thema an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ihre Vollmachten beglaubigen zu lassen.

Die nächste Termin findet am Donnerstag, den 03.07.2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hellenthal (1. Etage, Sitzungssaal) statt.

Für Fragen und Terminvereinbarungen steht Ihnen Frau Hoffmann unter der Telefonnummer 02251 – 15 127 oder per E-Mail unter ute.hoffmann@kreis-euskirchen.de zur Verfügung.

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