Offene Sprechstunde zum Thema Vorsorgevollmacht und Beglaubigungen
Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer bestellen.
Der Kreis Euskirchen bietet ab Januar 2025 regelmäßig eine monatliche offene Sprechstunde (Terminvereinbarungen sind möglich, aber nicht zwingend notwendig) zu diesem Thema an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, ihre Vollmachten beglaubigen zu lassen.
Der nächste Termin findet am Donnerstag, den 06.02.2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Hellenthal statt.
Für Fragen und Terminvereinbarungen steht Ihnen Frau Hoffmann unter der Telefonnummer 02251 – 15 127 oder per E-Mail unter ute.hoffmann@kreis-euskirchen.de zur Verfügung.