Gewässerarbeiten mit besonderem Artenschutz
Wiederherstellung eines flutgeschädigten Gewässerabschnitts unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange
In der vergangenen Woche wurde ein durch das Starkregenereignis im Juli 2021 stark geschädigter Abschnitt des 6. Bauabschnittes unseres Gewässerwiederaufbaus wiederhergestellt. Der betroffene Gewässerabschnitt liegt oberhalb eines Naturschutzgebietes und damit in einem ökologisch sensiblen Raum. Der Wiederaufbau wurde daher unter besonderer Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Aspekte durchgeführt.
Planung und Abstimmung der Maßnahme
Die Schäden wurden durch das mit dem Gewässerwiederaufbau beauftragte Ingenieurbüro „DIE GEWÄSSER-EXPERTEN“ erfasst und der Wiederaufbau in Form von Maßnahmenskizzen dokumentiert. Auf Grundlage dieser Planunterlagen fand ein gemeinsamer Ortstermin mit dem Ingenieurbüro, der Unteren Wasserbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen sowie den betroffenen Gewässeranliegern statt. Dabei wurde die Art und Weise der baulichen Umsetzung abgestimmt.
Die ursprüngliche, teils gemauerte Uferbefestigung soll durch eine naturnähere Bauweise mit Wasserbausteinen ersetzt werden. Im Vorfeld mussten vier Fichten im unmittelbaren Arbeitsbereich entnommen werden. Diese Fällarbeiten erfolgten aus Gründen des Artenschutzes bereits im Februar – vor Beginn der gesetzlichen Schonzeit.
Parallel zur naturschutzfachlichen Prüfung wurde die abgestimmte Bauleistung in einem Leistungsverzeichnis erfasst und öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt das Bauunternehmen Balter aus Losheim auf Grundlage des wirtschaftlichsten Angebots.
Artenschutz im Fokus: Edelkrebs und Bachneunauge
Der vom Aussterben bedrohte Edelkrebs (Astacus astacus) galt bis zur Flut 2021 als im Gewässerabschnitt vorhanden, wurde jedoch seither nicht mehr nachgewiesen. Zugleich wurde im benachbarten Prether Bach bereits der aus Nordamerika stammende, invasive Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) festgestellt. Dieser verdrängt nicht nur den Edelkrebs durch Konkurrenz, sondern gilt auch als Träger der hochinfektiösen Krebspest – einer Pilzerkrankung, gegen die der Signalkrebs immun ist, die für heimische Flusskrebse jedoch meist tödlich verläuft.
Der NABU Euskirchen vermutete zudem ein Vorkommen des geschützten Bachneunauges (Lampetra planeri) im Bereich des angrenzenden Naturschutzgebiets. Diese Art gilt als Bioindikator für sehr gute Gewässergüte.
Aufgrund dieser ökologischen Bedeutung wurde entschieden, den Gewässerabschnitt vor Baubeginn auf ein mögliches Vorkommen dieser beiden Arten zu untersuchen.
Einsatz moderner Methoden: eDNA-Beprobung
Aus zeitlichen und praktischen Gründen fiel die Wahl auf eine sogenannte eDNA-Beprobung (environmental DNA – Umwelt-DNA). Diese Methode basiert auf dem Nachweis von Erbgut, das wasserlebende Tiere über Hautzellen, Kot, Urin oder Schleim in ihre Umgebung abgeben. In Wasserproben kann diese DNA analysiert und bestimmten Arten zugeordnet werden – ohne dass Tiere direkt gefangen oder gestört werden müssen.
Anfang April 2025 wurden Teilbereiche des Manscheider Baches und Wolferter Baches durch den Fischerei- und Gewässerbiologen Dr. Harald Groß systematisch beprobt.
Ergebnisse der Analyse:
- Edelkrebs: An keiner der beprobten Stellen konnte eDNA des Edelkrebses nachgewiesen werden. Ein größeres, reproduzierendes Vorkommen im Fließgewässerbereich ist daher nach aktuellem Kenntnisstand auszuschließen.
- Bachneunauge: Die Art konnte mittels eDNA eindeutig nachgewiesen werden.
Einschränkungen der Methode:
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass die Konzentration von eDNA stark von der Aktivität der Tiere abhängt. Diese ist bei Flusskrebsen im Sommer am höchsten und in den Wintermonaten deutlich reduziert. Anfang April ist zwar bereits mit einer erhöhten Aktivität zu rechnen, dennoch gilt der optimale Probennahmezeitraum als Sommer. Außerdem bestehen Unsicherheiten darüber, in welchem Ausmaß eDNA aus angrenzenden Teichen in Fließgewässer eingetragen wird. Somit lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass sich in der nahegelegenen Teichanlage noch Einzelexemplare befinden.
Nachweis durch Reusen und Schutzmaßnahmen vor Ort
Ende Juli 2025 legte der NABU Euskirchen ergänzend Krebsreusen im Bereich des Naturschutzgebiets aus. Dabei konnte ein Edelkrebs-Einzeltier gefangen werden – ein Hinweis darauf, dass vereinzelt noch Individuen vorkommen können.
Die Baumaßnahme selbst wurde bewusst an einem Sonntag begonnen. Mit dem Einsatz einer Pumpe wurde der Arbeitsbereich vorab trockengelegt. Ziel war es, nachtaktiven Arten – insbesondere Flusskrebsen – die Möglichkeit zur selbstständigen Abwanderung vor Beginn der maschinellen Arbeiten am Montagmorgen zu geben.
Umsiedlung und Begleitung durch Fachpersonal
Am Sonntagabend und Montagmorgen wurden verbliebene Tiere aus Restwasserbereichen durch das ausführende Bauunternehmen und unter Begleitung einer ökologischen Baubegleitung abgesammelt. Insgesamt konnten folgende Arten geborgen und flussabwärts wieder eingesetzt werden:
- 24 Edelkrebse
- über 50 Bachneunaugen
- zahlreiche Bachforellen (Salmo trutta fario)
- zahlreiche Groppen (Cottus gobio)
- einige Erlitzen (Alburnus alburnus)
Auch während des Rückbaus der alten Uferbefestigung konnten weitere Edelkrebse geborgen werden.
Fazit:
Die Kombination aus moderner eDNA-Analyse, fachlicher Begleitung, enger behördlicher Abstimmung und sorgfältig geplantem Bauablauf ermöglichte eine Umsetzung der Maßnahme unter größtmöglicher Rücksicht auf geschützte Arten. Der Eingriff in das ökologische Gleichgewicht des Gewässers konnte somit auf ein Minimum reduziert werden.
Hinweis: Aus Gründen des Artenschutzes wird der genaue Standort der Maßnahme nicht veröffentlicht.













