Bundesweite Gebührenerhöhung für den Personalausweis
Gemäß dem Rundschreiben VII6.20105/7#16 des Bundesministerium des Inneren wird die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises nach dem Beschluss des Bundesrates zum 07. Februar 2026 erhöht.
Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweis wird um 9 Euro steigen.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten, dient primär der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Insbesondere die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.
Weiterhin wurde eine Erleichterung bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten bei der Beantragung keine PIN und PUK ausgehändigt. Grund hierfür ist, dass die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres aktivierbar ist.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
für Antragstellende ab 24 Jahren: 46,00 € zzgl. Passfotos
für Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 € zzgl. Passfotos
PIN-Brief für Ausweise von Personen unter 10 Jahren wird nicht ausgehändigt
