Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen

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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung einer Grenzniederschrift

Im Rahmen einer Teilungsvermessung (Liegenschaftsvermessung zum Zwecke der Teilung) sind die Grenzen des Grundstücks

„Gemeinde Hellenthal, Gemarkung: Hellenthal, Flur: 20, Flurstück: 265, Lage: Metzendell“ teilweise vermessen worden.

In diesem Zusammenhang befindet sich das ebenfalls von der Vermessung betroffene Gewässergrundstück

„Gemeinde Hellenthal, Gemarkung: Hellenthal, Flur: 20, Flurstück: 255, Reinzelbach“

im Anliegereigentum.

Aus diesem Grund erfolgt gemäß §§ 13 (5) und 21 (5) VermKatG NRW zum Zweck der Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen das Verfahren der Offenlegung.

Die zu dieser Liegenschaftsvermessung geführte Grenzniederschrift vom 16.09.2024 mit dem Geschäftszeichen 285/2024 liegt für den Zeitraum vom 04.11.2024 bis zum 04.12.2024 in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs

Dipl.-Ing. Frank Diefenbach - Ahrstraße 54 - 53945 Blankenheim,

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7:30 bis 16:15 Uhr und Freitag in der Zeit von 7:30 bis 15:00 Uhr,

zur Einsichtnahme für den / die betroffenen Beteiligten, Inhaber grundstücksgleicher Rechte bzw. Grundstückseigentümer aus.

Dem vorgenannten Personenkreis ist Gelegenheit gegeben, sich über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen unterrichten zu lassen. Um eventuelle Wartezeiten zu verkürzen besteht die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02449 / 9525-0.

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, erhoben werden.

Diese öffentliche Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter „www.hellenthal.de“ einsehbar.

Hellenthal, den 26.10.2024

gez. Dipl.-Ing. Frank Diefenbach, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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