Ausweisung von Windenergiegebieten im Regionalplan Köln
hier: öffentliche Auslegung bzw. Veröffentlichung gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 Landesplanungsgesetz.
Mit dem Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bundesgesetzgeber die Länder verpflichtet, bestimmte Flächenbeitragswerte für die Errichtung von Windenergieanlagen zu erreichen. Für Nordrhein-Westfalen gelten folgende Vorgaben:
- 1,1 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027
- 1,8 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032
Das Land Nordrhein-Westfalen hat durch eine entsprechende Festsetzung im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) entschieden, diese Flächenbeitragswerte zukünftig nicht mehr über die Flächennutzungspläne der Kommunen, sondern über die Regionalpläne der Bezirksregierungen – hier der Bezirksregierung Köln – auszuweisen.
Neben den 2024 von der Gemeinde Hellenthal ausgewiesenen Konzentrationszonen für Windenergie (Anlage 8) werden daher weitere Windenergiegebiete im Regionalplan und damit auch auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal berücksichtigt.
Sofern durch die Ausweisung der Windenergiegebiete die Flächenbeitragswerte in NRW erreicht werden, ist die Errichtung einer Windenergieanlage außerhalb dieser Windenergiegebiete zukünftig nicht mehr zulässig. Lediglich die Gemeinden haben dann die Möglichkeit durch eine sogenannte Positivplanung zusätzlich zu den bestehenden Windenergiegebieten weitere Flächen im jeweiligen Flächennutzungsplan der Gemeinde auszuweisen. Eine solche Positivplanung ist seitens der Gemeinde Hellenthal jedoch nicht vorgesehen.
Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2024 unter Tagesordnungspunkt 6 den Planentwurf zur Aufstellung des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zum Regionalplan Köln - kurz Teilplan EE - zur öffentlichen Auslegung beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage RR 50/2024).
Der Geltungsbereich des Teilplans EE umfasst räumlich den gesamten Regierungsbezirk Köln.
An der Erarbeitung des Planentwurfs des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien werden sowohl die Öffentlichkeit, als auch die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beteiligt.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom
13. Januar bis einschließlich 13. Februar 2025
unter folgender Internetadresse und zusätzlich unter folgendem Link in Beteiligung NRW eingesehen und heruntergeladen werden:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918
Stellungnahmen zum Planentwurf können während der oben genannten Auslegungsfrist vorgebracht werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch, insbesondere auf die folgende Art und Wiese übermittelt werden (§ 13 LPlG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 ROG):
- Elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link:
https://beteiligung.nrw.de/portal/brk/beteiligung/themen/1010918
oder
- Per E-Mail an das Postfach
ErneuerbareEnergien@bezreg-koeln.nrw.de
Bitte geben Sie dazu in der Betreffzeile Ihrer E-Mail möglichst nur die Kurzbezeichnung - Öff Teilplan EE - an. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.
In begründeten Fällen können Stellungnahmen ausnahmsweise schriftlich auf die folgende Art und Weise vorgebracht werden: Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln; per Fax an 0221 147-2905 oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln.
Für die Ausweisung von Windenergiegebieten im Regionalplan Köln liegen nachfolgende Planunterlagen zum Download bereit:
- Anlage 1 - Teilplan EE, Bekanntmachung
- Anlage 2 - Teilplan EE, Karte Kreis Euskirchen
- Anlage 3 - Teilplan EE, Kartenauszug Gemeinde Hellenthal
- Anlage 4 - Teilplan EE, Erläuterungskarte
- Anlage 5 - Teilplan EE, Textliche Festsetzungen
- Anlage 6 - Teilplan EE, Begründung
- Anlage 7 - Teilplan EE, Umweltbericht
- Anlage 8 - 38. Änderung Flächennutzungsplan, Windenergie der Gemeinde Hellenthal vom 27.01.2024, Karte der Konzentrationszonen für Windenergie
Im Rahmen der Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Köln im Frühjahr 2024 konnte seitens der Gemeinde Hellenthal erreicht werden, dass die in der 38. Änderung des Flächennutzungsplans, Windenergie der Gemeinde Hellenthal neu ausgewiesenen Windkonzentrationszonen 1:1 als Windenergiegebiet im Sinne des WindBG und damit auch für die Berechnung der Flächenbeitragswerte berücksichtigt werden. Hierdurch konnte sicherlich verhindert werden, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal weitere Windenergiegebiete auf dem Gebiet der Gemeinde Hellenthal ausgewiesen werden.
Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass auf die Ausweisung eines zusätzlichen Windenergiegebiets nördlich der Ortslage im sogenannten Kyllquellgebiet verzichtet wurde um die bereits stark mit Windenergieanlagen vorbelastete Ortslage Losheim nicht noch weiter zu belasten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner bei der Gemeinde Hellenthal:
Herrn Martin Berners, Telefon: 02482/85-161, E-Mail: mberners@hellenthal.de