Ausschreibung zur Pacht von landwirtschaftlichen Flächen

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Die Gemeinde Hellenthal bietet ihre landwirtschaftlichen Flächen zur Landpacht an.

Die Flächen werden nur zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Die Pacht erfolgt unter der Voraussetzung, dass die landwirtschaftlichen Flächen ordnungsgemäß und im Einklang mit den geltenden Umwelt- und Naturschutzrichtlinien bewirtschaftet werden.

Der Pächter muss die Fläche fachgerecht bewirtschaften und sicherstellen, dass die landwirtschaftliche Nutzung im Einklang mit den örtlichen Vorschriften erfolgt. Es sind keine wesentlichen baulichen Veränderungen an der Fläche ohne vorherige Zustimmung des Verpächters erlaubt. Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen.

Die Flächen werden für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2036 verpachtet.

Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, werden die Flächen nach einem Punktesystem vergeben. Hierbei wird die Ortsansässigkeit, der Pachtpreis, die Bodenpflege und Nachhaltigkeit, die langfristige Bewirtschaftung und die Förderung von Familienbetrieben bewertet. Den Zuschlag erhält der Bieter mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Die Verpachtung erfolgt nach den Vorgaben der §§ 585 bis 597 des BGB.

Zusätzlich behält die Gemeinde Hellenthal sich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres vor, sofern ein Flächenbedarf für die Errichtung einer Hochwasserschutzmaßnahme oder ein Flächentausch für eine solche Maßnahme nötig wird.

Interessierte Landwirte können ab dem 29.07.2026 einen Angebotsvordruck sowie die zur Pacht angebotenen Flächen auf der Homepage der Gemeinde Hellenthal einsehen und herunterladen.

Die Angebotsabgabe kann nur über den Angebotsvordruck erfolgen.
Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Pacht“ fristgerecht abgegeben werden.

Die Frist zur Angebotsabgabe endet am 26.08.2026.

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