Änderungen beim Fischereischein ab dem 01.07.2026
Ab dem 01. Juli 2026 wird in Nordrhein-Westfalen der digitale Fischereischein eingeführt.
Der neue Fischereischein wird künftig in einem fälschungssicheren Scheckkartenformat mit integriertem NFC-Chip ausgegeben. Zudem wird er bundeslandübergreifend nutzbar sein und kann bequem online von zu Hause aus oder weiterhin über die zuständige Behörde beantragt werden.
Weitere Änderungen:
- Der Jugendfischereischein wird abgeschafft.
- Der neue Fischereischein enthält weder ein Lichtbild noch die Wohnanschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers.
- Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Ausführliche Informationen zum neuen Fischereischein, zur Fischereiprüfung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich stehen Ihnen eine FAQ-Sammlung sowie ein Schaubild mit den wichtigsten Informationen zum Download zur Verfügung.
Weitere Informationen: Fischereiprüfung und Fischereischein - Landwirtschaftsministerium
FAQ zum digitalen Fischereischein: FAQ
Schaubild: Schaubild
Hinweis: Die Antragstellung ist erst ab dem 03.07.2026 möglich!
