
Kommunalwahl 2025
Kommunalwahl 2025
Die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen fanden am Sonntag, den 14. September 2025 statt.
Gewählt wurde an diesem Tag der Gemeinderat, der/die Bürgermeister/in, der Kreistag und der Landrat/die Landrätin.
- Wahlergebnis
Hier gelangen Sie zum vollständigen Wahlergebnis: Kommunalwahlen 2025 - Wahlenübersicht
- Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
- Bekanntmachung Wahlgebietseinteilung
- Bekanntmachung Mitglieder Wahlausschuss
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschläge
- Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Gemeinde Hellenthal in der Gemeinde Hellenthal am 14.09.2025
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen fürdie Kommunalwahlen in der Gemeinde Hellenthal am 14.09.2025
- Wahlbekanntmachung
- Bekanntmachung der Gemeinde Hellenthal über die Absage der Wahl des Rates der Gemeinde Hellenthal, im Wahlbezirk 10 – Rescheid
- Bekanntmachung der Gemeinde Hellenthal über den Ausruf einer Nachwahl am 14.09.2025, zur Wahl des Rates der Gemeinde Hellenthal, im Wahlbezirk 10 – Rescheid
- Bekanntmachung der zugelassene Wahlvorschläge für die Nachwahl der Vertretung der Gemeinde Hellenthal im Wahlbezirk 10 Rescheid am 14.09.2025
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Gemeinde Hellenthal am 14.09.2025
- Bekanntmachung der Ergebnisse der Wahl des/der Bürgermeister/in der Gemeinde Hellenthal am 14.09.2025
- Wahllokale
Eine Übersicht über die Wahllokale finden Sie hier:
- Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedsstaaten, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde Hellenthal bzw. im Kreis Euskirchen) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
- Wahlgebietseinteilung
Der Wahlausschuss der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Wahlbezirkseinteilung für das Gebiet der Gemeinde Hellenthal beschlossen. Die Einteilung des Wahlbezirks wird am Rathaus ausgehangen (vereinfachte Bekanntmachung gem. § 83 Kommunalwahlordnung).
- Wahlvorschläge
Nach §§ 19, 46 b des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in Verbindung mit §§ 75 b Abs. 8, 30, 31 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) gebe ich bekannt, dass der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 15.07.2025 folgende Wahlvorschläge für die Wahl des/der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Gemeinde Hellenthal in der Gemeinde Hellenthal zugelassen hat:
- Wahlausschuss
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 14.09.2025 gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern. Die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter werden am Rathaus ausgehangen (vereinfachte Bekanntmachung nach § 83 Kommunalwahlordnung).