
Kommunalwahl 2025
Kommunalwahl 2025
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen finden am Sonntag, dem 14. September 2025, statt; etwaige Stichwahlen am Sonntag, dem 28. September 2025.
- Wahlgebietseinteilung
Der Wahlausschuss der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 die Wahlbezirkseinteilung für das Gebiet der Gemeinde Hellenthal beschlossen. Die Einteilung des Wahlbezirks wird am Rathaus ausgehangen (vereinfachte Bekanntmachung gem. § 83 Kommunalwahlordnung).
- Wahlausschuss
Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 14.09.2025 gebildet. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und zehn Beisitzern. Die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter werden am Rathaus ausgehangen (vereinfachte Bekanntmachung nach § 83 Kommunalwahlordnung).
- Wahlvorschläge
Gemäß § 24 der Kommunalwahlordnung – KWahlO – hat der Wahlleiter per Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert. Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Gemeinde Hellenthal im Rathaus, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal ,Zimmer: 11 während der Dienststunden: Mo.- Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Do. von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr kostenlos aushändigt werden.
Die Gemeinde Hellenthal stellt für die Kommunalwahlen 2025 zusätzlich zur Papierform ein elektronisches Verfahren („Parteienkomponente“) zur Verfügung. Die Parteienkomponente erreichen Sie unter: https://www.votemanager.de/parteienkomponente/
Die Wahlvorschläge können dort eingepflegt werden. Beachten Sie jedoch, dass die Wahlvorschläge papiergebunden und im Original und unterschrieben dem Wahlleiter fristgemäß vorzulegen sind.
Die Anlagen 27 und 28 der Kommunalwahlordnung stehen in der Parteienkomponente noch nicht zur Verfügung. Sollten Sie diese benötigen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
- Bekanntmachungen zur Kommunalwahl