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Bundestagswahl 2025
Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
- Informationen zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis Anfang Februar zugestellt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie Ihren Briefwahlantrag (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines), den Sie uns ausgefüllt zurücksenden können.
Eine frühere Antragsstellung ist ebenfalls möglich. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) gestellt werden und muss folgendes beinhalten:
- Familienname
- Vornamen
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- falls gewünscht abweichende Versandanschrift
Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ab dem 22.01.2025 können die Briefwahlunterlagen auch online über die Homepage der Gemeinde Hellenthal beantragt werden (siehe Briefwahlunterlagen online beantragen).
Wichtiger Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.
Die Verkürzung der Fristen führt zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Dementsprechend weisen wir deutlich darauf hin, dass Sie für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen die Wahlberechtigten Sorge tragen müssen.
- Briefwahlunterlagen online beantragen
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen online beantragen!
Wichtiger Hinweis: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen sind erst nach Druck und Lieferung der Stimmzettel möglich (voraussichtlich 7. Februar 2025). Wir bitten bis dahin um Geduld.
Die Verkürzung der Fristen führt zu einem erheblich verkürzten Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl. Dementsprechend weisen wir deutlich darauf hin, dass Sie für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen die Wahlberechtigten Sorge tragen müssen.
- Briefwahllokal im Rathaus
Das Briefwahllokal im Rathaus öffnet ab dem 07.02.2025.
Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Wahltermin
Der Wahltermin
Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Artikel 39 Absatz 1 Grundgesetz).
Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.
Die Wahlperiode des 20. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Somit muss der Wahltermin innerhalb der Zeitspanne von Mittwoch, dem 27. August 2025 und Sonntag, dem 26. Oktober 2025 liegen.
Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Dabei wird berücksichtigt, dass die Termine für Bundestagswahlen möglichst nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren.
Der Bundespräsident hat in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag zunächst auf Sonntag, den 28. September 2025, festgelegt (siehe hierzu die Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2025 vom 23. August 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 271)).
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
- Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Sofern sie an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen, in der sie zuletzt gemeldet waren.
- Wahlhelferplattform