Finanzen
Informationen zum Haushalt der Gemeinde Hellenthal
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Haushalt der Gemeinde Hellenthal.
Sollten Sie Fragen zum Haushalt oder den Jahresabschlüssen haben, können Sie sich gerne an den Sachbereich Finanzen wenden.
Interaktiver Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2021
Der Haushalt der Gemeinde Hellenthal steht seit 2021 interaktiv hier auf der Homepage zur Verfügung. Wir bieten Ihnen dadurch attraktive Möglichkeiten, sich mit dem Haushalt zu befassen. In übersichtlicher und transparenter Form werden die Haushaltsdaten präsentiert und sind mit Grafiken, Berichten und zum Teil auch mit Kennzahlen angereichert.
Der Aufbau orientiert sich an der Produkthierarchie der Gemeinde Hellenthal und bietet einen Überblick vom Gesamthaushalt über Produktbereiche, -gruppen bis hin zum einzelnen Produkt.
Über die folgenden Links gelangen Sie zum Haushalt:
Link zum interaktiven Haushalt 2024
Link zum interaktiven Haushalt 2023
- Jahresabschluss 2022
- Jahresabschluss 2021
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 27. September 2022
a) den Jahresabschluss 2021 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt,
b) den Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.030.906,48 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen und
c) den Bürgermeister vorbehaltlos zu entlasten.
Schlussbilanz
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Bekanntmachung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
Gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW wird der Jahresabschluss 2021 einschl. seiner Anlagen hiermit öffentlich bekanntgemacht. Er liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
im Rathaus, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 26. bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.
Hellenthal, 28.09.2022
Rudolf Westerburg, Bürgermeister
- Jahresabschluss 2020
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 05. Oktober 2021
a) den Jahresabschluss 2020 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt,
b) den Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.505.260,94 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen und
c) den Bürgermeister vorbehaltlos zu entlasten.
Schlussbilanz 31.12.2020
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW wird der Jahresabschluss 2020 einschl. seiner Anlagen hiermit öffentlich bekanntgemacht. Er liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhrim Rathaus, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 26,
bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.
Hellenthal, 06.10.2021
Rudolf Westerburg, BürgermeisterSollten Sie weitere Fragen zum Jahresabschluss 2020 haben, können Sie sich an den Sachbereich Finanzen wenden.
Hinweis.
Über den folgenden Link können Sie sich den Jahresabschluss 2020 auch interaktiv ansehen! - Jahresabschluss 2019
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 10. September 2020
a) den Jahresabschluss 2019 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt,
b) den Beschluss gefasst, den Jahresüberschuss in Höhe von 2.876.681,50 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen und
c) den Bürgermeister vorbehaltlos zu entlasten.
Schlussbilanz 31.12.2019
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW wird der Jahresabschluss 2019 einschl. seiner Anlagen hiermit öffentlich bekanntgemacht. Er liegt zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhrim Rathaus, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 26,
bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses öffentlich aus.
Hellenthal, 11.09.2020
Rudolf Westerburg, BürgermeisterSollten Sie weitere Fragen zum Jahresabschluss 2019 haben, können Sie sich an den Sachbereich Finanzen wenden.
Hinweis.
Über den folgenden Link können Sie sich den Jahresabschluss 2019 auch interaktiv ansehen! Link zum interaktiven Jahresabschluss 2019 - Haushalt 2024 (Entwurf)
- Haushalt 2023
Der Haushaltsplan 2023 der Gemeinde Hellenthal wurde vom Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 01. Dezember 2022 beschlossen und am 05. Dezember 2022 der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen angezeigt.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellenthal enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen (§ 3), Festsetzungen der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 8), und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 9).
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW).
- Haushalt 2022
Der Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Hellenthal wurde vom Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 07. Dezember 2021 beschlossen und am 09. Dezember 2021 der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen angezeigt.
Die vom Rat der Gemeinde Hellenthal am 07.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushalsjahr 2022 ist gemäß § 75 Abs. 2 S. 2. GO NRW fiktiv ausgeglichen. Sie schließt im Ergebnisplan mit einem Defizit von 1.975.050 € ab, das durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellenthal enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen (§ 3), Festsetzungen der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 8), und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 9).
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW).
- Haushalt 2021
Der Haushaltsplan 2021 der Gemeinde Hellenthal wurde vom Rat der Gemeinde Hellenthal in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 beschlossen und von der Kommunalaufsicht des Kreises Euskirchen mit Verfügung vom 04.01.2021 genehmigt.
Der Ergebnisplan 2021 weist einen Überschuss in Höhe von 221.370 Euro aus. Vorrangiges Ziel in den nächsten Jahren muss es sein, einen dauerhaften Haushaltsausgleich zu erreichen und Überschüsse zu erwirtschaften, damit die Liquiditätskredite in Höhe von rd. 9,5 Millionen Euro abgebaut werden können.
Mit der Genehmigung des Haushaltes 2021 befindet sich die Gemeinde Hellenthal erstmals seit dem Jahr 2012 nicht mehr im Haushaltssicherungskonzept.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, wie z. B. die Kreisumlage und die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Diese für die Gemeinde nicht kalkulierbaren Risiken können den zwingend notwendigen Ausgleich gefährden.
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hellenthal enthält neben den Festsetzungen zum Ergebnis- und Finanzplan (§ 1) auch solche zu den Kreditermächtigungen für Investitionen (§ 2), zu den Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten (Verpflichtungsermächtigungen (§ 3), Festsetzungen der Verringerung der allgemeinen Rücklage (§ 4), die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (§ 5), die Festsetzung der Steuersätze (§ 6), Festsetzungen zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (§ 8), und zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung (§ 9).
Der Haushaltsplan ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Der Vorbericht zum Haushaltsplan soll einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben und die Entwicklung und aktuelle Lage der Gemeinde darstellen. Seine gesetzliche Grundlage findet sich im § 7 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW).