
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen ab 01.01.2027
- 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2026
Bekanntmachungsdatum: 23.03.2026
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Hellenthal für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom
09.04.2026 – 26.04.2026
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, Zimmer 26, 53940 Hellenthal, während der Dienststunden und zwar
Montag – Freitag von 8.30 Uhr- 12.30 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr – 17.00 Uhrzur Einsicht öffentlich aus.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in der Zeit von montags bis freitags von 6.30 Uhr – 12.30 Uhr und montags bis donnerstags von 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Termine für die Einsichtnahme mit den zuständigen Sachbearbeitern beim Fachbereich 1 - Zentrale Dienste und Finanzen – Sachgebiet Finanzen - Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal/Eifel, Tel. 02482 / 85 120 oder 02482 / 85 121 zu vereinbaren
Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum 27.04.2026 gegen die Haushaltssatzung und die Anlagen Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung erheben.
Schriftliche Einwendungen sind an den Bürgermeister zu richten und mündliche Einwendungen können bei der Finanzabteilung (Zimmer 26) der Gemeindeverwaltung zu Protokoll erklärt werden.
Hinweis: Unter https://www.axians-ikvs.de/benutzerlogin/ kann der aktuelle interaktive Haushaltsentwurf der Gemeinde Hellenthal eingesehen werden.
Hellenthal, den 23.03.2026
Martin Berners
Bürgermeister